Was ist passiert? Ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis entzogen. Ob nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, entscheidet auf Antrag die für den Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ist beim Bürgerservice des Bezirksamtes zu stellen. Wann kann der Antrag gestellt werden? Frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist.
Bei der Antragstellung sind zunächst ca. 80,00 Euro zu zahlen. Nach Aufwand können für die Überprüfung des Antrages weitere Gebühren anfallen.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt, ob noch weitere Eignungsgutachten beizubringen sind. So ist bei einer wiederholten Entziehung der Fahrerlaubnis oder bei Blutalkoholkonzentrationen von mehr als 1,6 Promille in der Regel eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich. Die erneute Ablegung der Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) ist im Regelfall nicht erforderlich.
Was wird benötigt?
Für die Klassen A1, A, B, BE:
Personalausweis/Pass
aktuelles Lichtbild (35x45mm) biometrietauglich, in Papierform. Achtung: kein QR Code!
Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Führungszeugnis Belegart O (Das Führungszeugnis wird bei Ihrem Termin für die Neuerteilung gleich mitbestellt)
Wurde Ihre ursprüngliche Fahrerlaubnis vor dem 21.10.2017 erteilt, ist zwingend auch ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe notwendig. Hinweis: Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Bei alten Fahrerlaubnissen liegt diese der Fahrerlaubnisbehörde aber nicht mehr vor (Löschfristen). Alte „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ galten noch bis 21.10.2017 als Nachweis, dürfen für eine Neuerteilung aber nicht mehr anerkannt werden. Tipp: Die Auffrischung der Ersten Hilfe ist immer sinnvoll, wenn auch nicht immer vorgeschrieben.
Für die Klassen C1/C1E, C/CE,D1/D1E,D/DE:
Personalausweis/Pass
aktuelles Lichtbild (35x45mm) biometrietauglich, in Papierform. Achtung: kein QR Code!